AGB's
Vielen Dank, dass Sie die Dienstleistungen derWesualy GmbH nutzen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln dievertraglichen Beziehungen zwischen der Wesualy GmbH („Wesualy“, „Agentur“) undIhnen als Nutzer („Kunde“), wenn Sie unsere Dienstleistungen oder Anwendungenüber unsere Website unter [www.wesualy.com] oder auf andere Weise nutzen oderdarauf zugreifen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regelninsbesondere den Einsatz von Künstlicher Intelligenz durch Wesualy, dieNutzungsrechte an den erstellten Inhalten, Haftungsbeschränkungen sowieZahlungs- und Abonnementsbedingungen. Weitere Bestimmungen zur Verarbeitungpersonenbezogener Daten sind in unserer Datenschutzerklärung geregelt. BesondereAnforderungen an die Nutzung von KI sowie Transparenzpflichten ergeben sichaus unserer KI-Erklärung. Bitte lesen Sie diese Dokumente sorgfältigdurch, da sie integraler Bestandteil dieser Vereinbarung sind. Diese Vereinbarung tritt in Kraft, sobald Sie dieServices von Wesualy aufrufen, nutzen oder auf sonstige Weise darauf zugreifen.Wesualy behält sich das Recht vor, diese AGB regelmäßig zu aktualisieren.Änderungen werden dem Kunden in geeigneter Weise bekannt gegeben. Durch diefortgesetzte Nutzung der Services erklären Sie sich mit den jeweils aktuellenAGB einverstanden. Falls Sie mit den Bedingungen dieser Vereinbarung nichteinverstanden sind, bitten wir Sie, die Nutzung unserer Services einzustellen. 1. Gegenstand, Geltung,Vertragsabschluss 1.1 Die Wesualy GmbH (im Folgenden „Agentur“) ist auf Künstliche Intelligenzgestützte Visualisierungsdienstleistungen spezialisiert und erstellt durcheinen eigens entwickelten Workflow hochauflösende, detailgetreue Renderings alsSoftware-as-a-Service. Die Agentur erbringt ausschließlich visuelle undgestalterische Dienstleistungen und ersetzt nicht die Leistungen einesArchitektur-, Planungs- oder Ingenieurbüros oder ähnlichen Dienstleistern. Sietrifft keine rechtlich oder technisch verbindlichen Aussagen zu dendargestellten Konzepten, insbesondere übernimmt sie keine bautechnische,statische oder gesundheitsbezogene Prüfungen. Die Visualisierungen dienenausschließlich als gestalterische Grundlage und Inspirationsquelle fürweiterführende Projekte oder für Werbezwecke und können weitergehende Schritte(wie etwa Fachplanungen, behördliche Genehmigungen) zur Realisierung undImplementierung von Projektideen nicht ersetzen. 1.2 Die Agentur erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlageder nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alleRechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden, selbst wenn nichtausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB sind für Rechtsbeziehung mitUnternehmern (B2B) und für Rechtsbeziehungen mit Verbrauchern (B2C) anwendbar –wobei besondere Verbraucherrechte ausdrücklich ausgewiesen sind. 1.3 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigeFassung dieser Geschäftsbedingungen. Abweichungen von diesen sowie sonstigeergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von derAgentur schriftlich bestätigt werden. 1.4 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis,nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlichanderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht die Agentur ausdrücklich. Einesweiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die Agentur bedarf es nicht. 1.5 Änderungen der AGB werden dem Kunden bekanntgegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nichtschriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens sowieauf die konkret geänderten Klauseln wird der Kunde in der Verständigungausdrücklich hingewiesen. Diese Zustimmungsfiktion gilt nicht für die Änderungwesentlicher Leistungsinhalte und Entgelte. 1.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AllgemeinenGeschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit derübrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträgenicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn undZweck am nächsten kommt, zu ersetzen. 1.7 Die Angebote der Agentur sind freibleibend undunverbindlich. 1.8 Soweit in diesen AGB auf natürliche Personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sichauf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung aufbestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zuverwenden. 2. Einsatz von Künstlicher Intelligenz 2.1. Die Agentur weist ausdrücklich darauf hin, dass KünstlicheIntelligenz (KI) zentraler Bestandteil ihres Leistungsumfangs darstellt.Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus derLeistungsbeschreibung im Agenturvertrag oder einer allfälligenAuftragsbestätigung durch die Agentur, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll(„Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfender schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb des vom Kundenvorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheitder Agentur. 2.2. Künstliche Intelligenz (KI) bezeichnet Technologien, die durchAlgorithmen in automatisierter Weise Daten analysieren, Muster erkennen undEntscheidungen treffen. Im Kontext der Dienstleistungen der Agentur bedeutetdies, dass die vom Kunden übermittelten Daten durch KI-Systeme analysiert undverarbeitet werden, um hochwertige 3D-Visualisierungen zu erstellen. Dieseautomatisierte Verarbeitung ermöglicht es, fotorealistische und interaktiveVisualisierungen effizienter und kostengünstiger (im Vergleich zu bisherigenTechnologien) zu erstellen. Der Kunde nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dassdie von ihm zur Verfügung gestellten Daten üblicherweise zur Verbesserung undWeiterentwicklung des zugrunde liegenden KI-Systems beitragen können. Diesbetrifft nicht nur die hochgeladenen Daten, sondern auch die Interaktion aufder Plattform mit den dort zur Verfügung stehenden Werkzeugen. DieserLernprozess der Künstlichen Intelligenz erfolgt systemseitig und liegtaußerhalb des Einflussbereichs der Agentur. Dem Kunden ist daher bewusst, dasseinmal eingespielte Daten nicht ohne weiteres aus dem KI-Trainingsprozessentfernt werden können. Der Kunde ist daher verpflichtet, der Agentur ausschließlichMaterial zur Verfügung zu stellen, bei dem er sich sicher ist, dass dessenNutzung keine rechtlichen (insbesondere urheberrechtlichen,datenschutzrechtlichen oder wettbewerbsrechtlichen) Probleme verursacht. 2.3. Die Agentur setzt die von ihr eingesetzte Künstliche Intelligenz ausschließlichzur Erstellung, Optimierung und Automatisierung von visuellen Darstellungen undRenderings gemäß den spezifischen Anforderungen der Kundenprojekte verwendet.Die KI-Systeme der Agentur sind darauf ausgelegt, kreative Konzepte zuvisualisieren und unterstützen keine Entscheidungsprozesse, die die Sicherheit,die Grundrechte oder die gesellschaftliche Grundlagen beeinträchtigen könnten. DerKunde nimmt zur Kenntnis, dass die von der Agentur verwendeten KI-Technologien nichtfür Hochrisiko-KI-Anwendungen im Sinne des AI Act der Europäischen Union(Verordnung 2024/1689) eingesetzt werden. Insbesondere erfolgt keine Anwendungin sicherheitskritischen, biometrischen, überwachungsbezogenen oder sonstigenHochrisikobereichen, die nach dem AI Act besonderen regulatorischenAnforderungen unterliegen. 2.4. Wesualy erzeugt synthetischen Medieninhalte und ist daher einKI-System, das nach Art. 50 Abs. 2 der KI-Verordnung 2024/1689 entsprechendePflichten zu erfüllen hat. Diese Pflichten müssen in einem maschinenlesbarenFormat als synthetisch gekennzeichnet werden und für Inhaltekonsumenten alssynthetisch erkennbar sein. Der Kunde nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass derAI Act unter bestimmten Umständen Transparenzpflichten für KI-generierteInhalte vorsieht. Sofern der Kunde die von der Agentur erstelltenKI-generierten Medienmaterialien weiterverwendet, verbreitet oder Drittenzugänglich macht, kann er als „Betreiber“ im Sinne der KI-Verordnung verpflichtetsein, die regulatorischen Vorgaben zur Transparenz einzuhalten und entsprechenddarauf hinzuweisen, dass es sich bei den verwendeten Inhalten um KI-generierteInhalte handelt. Die Agentur empfiehlt ausdrücklich, auch unabhängig vonderartigen Verpflichtungen im geschäftlichen Kontext darauf hinzuweisen, dassdie Inhalte künstlich erzeugt wurden. Jedenfalls übernimmt die Agenturkeinerlei Haftung für eine unzureichende oder unterlassene Kennzeichnung durchden Kunden, die sich insbesondere aus dem AI Act oder anderen Vorgabenrechtlicher Natur ergeben. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur in diesemZusammenhang sowie für sämtliche rechtlichen Probleme, die aus der Nutzung oderBereitstellung seiner Daten resultieren, schad- und klaglos zu halten. Diesgilt insbesondere für Ansprüche Dritter aus Urheberrechtsverletzungen,Datenschutzverstößen oder sonstigen Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit denbereitgestellten Materialien. 2.5. Die Nutzung von Künstlicher Intelligenz ist nicht frei von Risikenfür den Kunden. Bei der Nutzung der von der Agentur bereitgestelltenKI-gestützten 3D-Visualisierungsdienste können Risiken entstehen, die imVorfeld berücksichtigt werden sollten. Die Verarbeitung von Daten kann dazuführen, dass sensible oder geschäftskritische Informationen gegenüber derAgentur offengelegt werden, insbesondere wenn Modelle oder Visualisierungen aufBasis vertraulicher Daten erstellt werden. Zudem kann die Qualität der durchkünstliche Intelligenz generierten Inhalte variieren, was unter Umständen zufehlerhaften oder irreführenden Darstellungen führt. Die erstelltenVisualisierungen stehen in der technischen Abhängigkeit von den eingesetztenSystemen, die für die Generierung und Verarbeitung der Visualisierungen genutztwerden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei der Eingabe von Datendarauf zu achten ist, keine vertraulichen oder geschäftskritischenInformationen preiszugeben. Die Agentur verpflichtet sich, die geltendenDatenschutzbestimmungen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO),einzuhalten und angemessene Maßnahmen zum Schutz der übermittelten Daten zuergreifen. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass KI-Modelle auf Basisder eingegebenen Informationen unerwartete Ergebnisse liefern oder Risiken imZusammenhang mit der Datenverarbeitung bestehen. Der Kunde hat vor der Nutzungder Dienste der Agentur in Eigenverantwortung eine Risikoabklärungdurchzuführen. Durch die Nutzung der Dienste der Agentur erklären sich Kundenmit diesen Bedingungen einverstanden und tragen selbst die Verantwortung fürdie sorgfältige Auswahl und Übermittlung der Daten. 3. Urheberrecht 3.1. Die Agentur arbeitet mitMedieninhalten, die vom Kunden der Plattform bereitgestellt werden. DasHochladen von Medieninhalten durch den Kunden stellt aus urheberrechtlicherSicht eine Vervielfältigung dar. Der Kunde erteilt der Agentur daher dieBewilligung zur Vervielfältigung von Medieninhalten, soweit diese zurVerwendung der Plattform notwendig ist. Der Kunde kann diese Bewilligung jederzeitwiderrufen, indem er die Medieninhalte von der Plattform löscht. Die Agenturverpflichtet sich, die hochgeladenen Medieninhalte vertraulich zu behandeln undnicht Dritten gegenüber offenzulegen, sofern dazu keine rechtlicheVerpflichtung besteht. 3.2. Der Kunde verpflichtet sich, bei der Nutzung der Agentur-Diensteund insbesondere beim Hochladen von Daten die geltenden Gesetze zu befolgen. DerKunde bestätigt ausdrücklich, dass er über alle erforderlichen Urheber-,Nutzungs- und Verwertungsrechte an den von ihm bereitgestellten oderhochgeladenen Daten, insbesondere Bild-, Video-, 3D-Visualisierungs- oderDesigndateien, verfügt. Der Kunde versichert, dass keine Rechte Dritterverletzt werden und dass er berechtigt ist, diese Daten der Agentur zur Durchführungdes beauftragten Auftrags zur Verfügung zu stellen. 3.3. Der Kunde verpflichtet sich, nur solche Daten hochzuladen, die freiund sicher von Schadsoftware sind. Der Kunde haftet für Schäden, die derAgentur oder anderen Nutzern aufgrund von schadhaften Nutzerdokumentenentstehen. 3.4. Sollte die Agentur aufgrund der Verarbeitungoder Nutzung der vom Kunden bereitgestellten Daten von Dritten wegen einerVerletzung von Urheberrechten, Persönlichkeitsrechten oder sonstigenSchutzrechten in Anspruch genommen werden, verpflichtet sich der Kunde, dieAgentur vollumfänglich schad- und klaglos zu halten. Dies umfasst insbesonderedie Übernahme sämtlicher entstehender Kosten, einschließlich notwendigerRechtsverteidigungskosten; die Freistellung von SchadensersatzansprüchenDritter sowie die Pflicht zur unverzüglichen Bereitstellung allererforderlichen Informationen, um die Rechtsverteidigung der Agentur zuermöglichen. Der Kunde haftet für alle direkten und indirekten Schäden, die derAgentur aufgrund einer Verletzung dieser Zusicherung entstehen, einschließlichmöglicher behördlicher Strafen oder zivilrechtlicher Forderungen. 3.5. Die Agentur ist berechtigt, die Nutzung der vom Kundenbereitgestellten Daten zu verweigern oder zu unterbrechen, wenn begründeteZweifel an der Rechtmäßigkeit bestehen oder wenn ein Dritter glaubhaft eineRechtsverletzung geltend macht. In einem solchen Fall wird der Kundeunverzüglich informiert und hat nachzuweisen, dass die Verwendung der Datenrechtmäßig ist. 3.6. Falls Sie der Ansicht sind, dass durch die auf der Agentur bereitgestelltenoder verarbeiteten Inhalte Ihre Urheber- oder sonstigen geistigenEigentumsrechte verletzt wurden, können Sie eine Beschwerde einreichen.Bitte richten Sie Ihre vollständige Mitteilung schriftlich an die obenstehende Adresse.Die Agentur wird keine Maßnahmen ergreifen, wenn eine Beschwerde unvollständigoder unbegründet ist. Sollte eine missbräuchliche oder falscheUrheberrechtsbeschwerde eingereicht werden, behalten wir uns rechtlicheSchritte gegen den Beschwerdeführer vor. Eine gültige Beschwerde über eineUrheberrechtsverletzung muss folgende Informationen enthalten: Eine physische oderelektronische Unterschrift der Person, die befugt ist, im Namen desUrheberrechtsinhabers zu handeln. Eine klare Beschreibung desurheberrechtlich geschützten Werks, das Ihrer Ansicht nach verletzt wurde. Eine Beschreibung desmutmaßlich rechtsverletzenden Materials und eine Angabe, wo es sich aufunserer Plattform befindet, damit wir es finden und überprüfen können. Ihre Kontaktinformationen,einschließlich Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Eine Erklärung von Ihnen,dass Sie in gutem Glauben davon ausgehen, dass die beanstandete Nutzung nichtvom Urheberrechtsinhaber, dessen Vertreter oder nach geltendem Recht genehmigtwurde. Eine eidesstattlicheErklärung, dass die von Ihnen gemachten Angaben korrekt sind und dass Sieentweder der Urheberrechtsinhaber sind oder befugt sind, im Namen desUrheberrechtsinhabers zu handeln. 3.7. Nach Erhalt einer ordnungsgemäßen Urheberrechtsbeschwerdebehalten wir uns das Recht vor, folgende Maßnahmen zu ergreifen:· Entfernung oder Sperrung des mutmaßlichrechtsverletzenden Inhalts.· Benachrichtigung des betroffenen Nutzers über dieBeschwerde und die getroffenen Maßnahmen.· Sperrung oder Kündigung von Konten, wenn es sich umwiederholte Verstöße gegen Urheberrechte handelt. 4. Benutzeraccount4.1. DieNutzung der Dienste der Agentur setzt voraus, dass der Kunde mindestens 13Jahre alt ist oder das in seinem Wohnsitzland gesetzlich vorgeschriebeneMindestalter erreicht hat. Personen unter 18 Jahren benötigen die Zustimmungihrer Eltern oder eines gesetzlichen Vertreters und müssen sicherstellen, dassdiese die Bedingungen gemeinsam mit ihnen gelesen haben. 4.2. Für dieRegistrierung eines Kontos zur Nutzung der Dienste ist die Angabe korrekter undvollständiger Informationen erforderlich. Jeder Kunde hat sich mit seinerE-Mail-Adresse auf der Plattform zu registrieren und so einen Accountanzulegen. Das Teilen bzw. das Weitergeben von Accounts an andere Personen(sog. Account-Sharing) ist untersagt. Der Kunde trägt die volle Verantwortungfür sämtliche Aktivitäten, die unter seinem Konto erfolgen. Wird ein Konto imNamen einer anderen natürlichen oder juristischen Person erstellt, muss derKunde berechtigt sein, diese Bedingungen für diese Person zu akzeptieren. 4.3. DieNutzung der Dienste ist nur unter Einhaltung dieser Bedingungen sowie allergeltenden Gesetze und der für die jeweiligen Dienste festgelegten Richtlinienzulässig. Jegliche illegale, schädliche oder missbräuchliche Verwendung derDienste ist untersagt. 4.3.1. Insbesondereist es nicht gestattet, die Dienste in einer Weise zu nutzen, die die RechteDritter verletzt oder missbraucht, die angebotenen Services zu verändern, zuvervielfältigen, zu vermieten, zu verkaufen oder weiterzugeben oder technischeSchutzmechanismen zu umgehen. Ebenso ist es untersagt, den Quellcode oder diezugrundeliegenden Komponenten der Dienste durch Reverse Engineering,Dekompilierung oder ähnliche Verfahren zu analysieren, sofern dies nichtausdrücklich gesetzlich gestattet ist.4.3.2.Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, die von der Agentur bereitgestelltenDienste nicht für die Erstellung, Verbreitung oder Speicherung vonrechtswidrigen, diskriminierenden, beleidigenden oder sonst wie unangemessenenInhalten zu nutzen. Dazu gehört insbesondere die Erstellung oder Verbreitungvon gewaltverherrlichenden, diskriminierenden oder illegalen Inhalten, dieNutzung der Services für Zwecke, die gegen gesetzliche Vorschriften oder RechteDritter (z.B. Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte) verstoßen sowieErstellung von KI-generierten Inhalten, die Personen fälschlicherweiserealistisch darstellen (Deepfakes), ohne deren ausdrückliche Zustimmung. 4.3.3. DieAgentur behält sich das Recht vor, Inhalte, die gegen diese Richtlinienverstoßen, zu entfernen oder den Zugang des betreffenden Kunden zu sperren.Darüber hinaus ist die Agentur berechtigt, bei schwerwiegenden Verstößenrechtliche Schritte einzuleiten. Insbesondere stimmt der Kunde ausdrücklich zu,dass die Agentur gegebenenfalls mit österreichischen Strafverfolgungsbehördenkooperiert und Informationen teilt. 4.4. DieAgentur arbeitet kontinuierlich an der Verbesserung ihrer Dienstleistungen underbringt ihre Leistungen nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik. DerKunde nimmt zur Kenntnis, dass sich die angebotenen Dienstleistungenkontinuierlich weiterentwickeln und die Agentur keine Garantie für einebestimmte Verfügbarkeit, Stabilität oder Qualität der Services übernimmt. DieLeistungen werden 'wie besehen' bereitgestellt, ohne Gewährleistung für eineunterbrechungsfreie oder fehlerfreie Nutzung. Anpassungen, Wartungen odertechnische Änderungen können zu einer vorübergehenden Nichtverfügbarkeitführen, ohne dass daraus Ansprüche gegen die Agentur entstehen. Eine Haftungfür vorübergehende oder dauerhafte Einschränkungen der Dienstleistung istausgeschlossen, soweit diese nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz derAgentur beruhen 4.5. Automatisiertesoder programmgesteuertes Extrahieren von Daten oder generierten Inhalten istnicht zulässig. Es ist untersagt, generierte Inhalte als menschliche Werkeauszugeben, wenn dies nicht der Wahrheit entspricht. Ebenso darf der generierteOutput nicht für die Entwicklung konkurrierender Modelle oder Technologienverwendet werden, die mit den Diensten der Agentur in Wettbewerb stehen. JedeManipulation, Umgehung oder sonstige Beeinträchtigung der angebotenen Serviceskann zur Sperrung des Kontos und zum Ausschluss von der Nutzung der Diensteführen. 4.6. DerKunde kann die Nutzung der Dienste der Agentur sowie das bestehendeVertragsverhältnis jederzeit beenden, indem er sein Konto deaktiviert und dieNutzung der Services einstellt. 4.7. FürVerbraucher (B2C) mit Wohnsitz im Europäischen Wirtschaftsraum besteht dasRecht, die Vertragsbeziehung innerhalb von 14 Tagen nach Annahme dieserBedingungen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Dazu genügt dieDeaktivierung des Kontos oder die Übermittlung eines Widerrufsantrags an dieoben angegebene Adresse. 4.8. DieAgentur behält sich das Recht vor, den Zugang zu ihren Diensten einzuschränkenoder zu beenden und Konten zu deaktivieren, wenn nach objektiver Einschätzungfestgestellt wird, dass der Kunde gegen diese Bedingungen oder gegen bestehendeNutzungsrichtlinien verstoßen hat, eine gesetzliche Verpflichtung dieserfordert oder die Nutzung der Dienste ein Risiko oder einen Schaden für dieAgentur, andere Nutzer oder Dritte darstellen könnte. Ebenso kann ein Kontodeaktiviert werden, wenn es länger als ein Jahr inaktiv war und keinekostenpflichtigen Dienste in Anspruch genommen wurden. 4.9. Solltedie Agentur Maßnahmen zur Deaktivierung eines Kontos ergreifen, wird sie sichnach Möglichkeit bemühen, den Kunden im Voraus zu benachrichtigen, damit dieserdie Möglichkeit hat, eigene Inhalte oder Daten zu exportieren. Eine vorherigeBenachrichtigung kann entfallen, wenn dies aufgrund rechtlicher Vorschriftennicht zulässig ist oder wenn der Verdacht besteht, dass ein fortgesetzterZugang zur Plattform Schäden für die Agentur oder Dritte verursachen könnte. 4.10. Fallsder Kunde der Ansicht ist, dass sein Konto zu Unrecht gesperrt oder deaktiviertwurde, hat er die Möglichkeit, Einspruch zu erheben. Der Einspruch ist über dieoben genannte Adresse einzureichen und wird von der Agentur geprüft. 5. BezahlteAbonnements 5.1. DieAgentur bietet ihre Dienstleistungen entweder auf Basis einer mit dem Kunden gesondertenVereinbarung mit festgelegtem Honorar (Punkt 6.); oder auf Basis eines vomKunden abgeschlossenen kostenpflichtigen Abonnements an. 5.2. Nimmtder Kunde die Dienste der Agentur auf Basis eines kostenpflichtigenAbonnement in Anspruch, kann der Kunde sein kostenpflichtiges Abonnementüber seine Kontoeinstellungen verwalten. Alle Gebühren, einschließlich derAbonnementsgebühren, werden dem Kunden vor dem Erwerb mitgeteilt. Wenn derKunde sich für ein kostenpflichtiges Abonnement anmeldet oder einen Diensterwirbt, muss er vollständig und korrekte Rechnungsdaten eingeben,einschließlich einer gültigen Bezahlungsmethode. Die Agentur belastet dieangegebene Zahlungsmethode automatisch bei jeder vereinbarten regelmäßigenVerlängerung, bis der Kunde kündigt. Wenn die Zahlung des Kunden nichtabgeschlossen kann, hat die Agentur das Recht, den Zugang des Kunden zu denDiensten der Agentur auszusetzen, bis die Zahlung eingegangen ist. 5.3. DieAgentur bietet ihre Dienstleistungen auf Basis eines tokenbasierten Systems an,bei dem Kunden sogenannte Tokens erwerben oder erhalten können, um dieangebotenen Dienste in Anspruch zu nehmen. Durch den Kauf, die Nutzung oder denErhalt von Tokens erkennt der Kunde die nachfolgenden Bedingungen an:5.3.1. Tokensind ein vorausbezahltes Guthaben, das ausschließlich für die Dienstleistungender Agentur genutzt werden kann. Sie stellen kein gesetzliches Zahlungsmitteldar, sind nicht erstattungsfähig und können nicht in Geld umgetauscht werden.Unabhängig davon, ob sie käuflich erworben oder im Rahmen einer Aktion alsPromo-Token kostenlos ausgegeben wurden, sind sie nicht übertragbar und dürfennicht verkauft, verschenkt oder gehandelt werden.5.3.2. DerKunde kann den aktuellen Stand seines Token-Guthabens jederzeit in seinemBenutzerkonto einsehen und ist selbst dafür verantwortlich, dass die korrekteAnzahl an Token gutgeschrieben oder abgezogen wurde. Nicht genutzte Tokenverfallen automatisch zwölf Monate nach ihrem Erwerb oder ihrer Ausgabe, es seidenn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.5.3.3. DieAgentur behält sich das Recht vor, Token zu sperren oder zu widerrufen, wennAnzeichen für Missbrauch oder unzulässige Nutzung vorliegen. Ein Verstoß gegendiese Bedingungen, insbesondere der Versuch, Token unzulässig weiterzugebenoder zu verkaufen, kann zur Kündigung des Kundenkontos und zum Verlust allervorhandenen Token führen.5.3.4. Änderungendieser Bestimmungen werden durch Veröffentlichung auf der Website oder durchMitteilung an die mit dem Kundenkonto verknüpfte E-Mail-Adresse bekanntgegeben. Mit der weiteren Nutzung von Token nach Inkrafttreten einer Änderungerklärt sich der Kunde mit den neuen Bedingungen einverstanden. 5.4. DerKunde, der seinen Wohnsitz in der EU hat, hat das Recht, den Kaufvertraginnerhalb von 14 Tagen nach dem Kaufdatum ohne Angabe von Gründen zu widerrufenund eine Rückerstattung zu verlangen (Widerrufsrecht).Die Rückerstattung umfasst die anteilige Abonnementgebühr ab dem Zeitpunkt desWiderrufs bis zum Ende des bereits bezahlten Abonnementzeitraums. Der Widerrufkann durch eine Kontaktaufnahme erfolgen. Für Kunden außerhalb der EU sindZahlungen grundsätzlich nicht erstattungsfähig, es sei denn, dies istgesetzlich vorgeschrieben. 5.5. NachAblauf der Widerrufsfrist kann das kostenpflichtige Abonnement jederzeit durcheine Aktualisierung der Kontoeinstellungen gekündigt werden. Nach der Kündigungwerden keine weiteren Gebühren berechnet. Der Kunde behält bis zum Ende desbereits bezahlten Abonnementzeitraums Zugang zu den Vorteilen des Abonnements;die Kündigung tritt mit Ablauf dieses Zeitraums in Kraft. Sofern nichtausdrücklich anders angegeben, erfolgt keine Rückerstattung oder Gutschrift fürdie verbleibenden Tage zwischen dem Tag der Kündigung und dem Ende desAbonnementzeitraums. 5.6. DieAgentur behält sich das Recht vor, ihre Preise von Zeit zu Zeit anzupassen. Beieiner Preisanpassung bzw. Erhöhungder Abonnementpreise erfolgt eine Benachrichtigung mindestens 30 Tage imVoraus. Eine Preisänderung wird erst mit der nächsten Verlängerung desAbonnements wirksam, sodass dem Kunden ausreichend Zeit bleibt, das Abonnementzu kündigen, falls er der Preisänderung nicht zustimmen möchte.5.7. DerKunde verwendet die Plattform der Agentur gemäß den Fair-Use-Bedingungen.Insbesondere unterlässt der Kunde jede Verwendung der Plattform, automatisiertAnfragen an die Plattform zu stellen oder sonst die Sicherheit, Verfügbarkeitoder Stabilität der Plattform zu gefährden. Die Agentur behält sich das Rechtvor, im Falle eines Verstoßes gegen diese Bedingungen den Kunden von derVerwendung der Plattform auszuschließen. 6. Honorar 6.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist oderzwischen dem Kunden und der Agentur eine gesonderten Vereinbarung mitfestgelegtem Honorar besteht, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jedeeinzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zurDeckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Ab einem Auftragsvolumen mit einem (jährlichen)Budget von EUR 15.000,- oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraumerstrecken ist die Agentur berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw.Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen. 6.2 Das Honorar versteht sich als Netto-Honorarzuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung imEinzelfall hat die Agentur für die erbrachten Leistungen und die Überlassungder urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar inder marktüblichen Höhe. 6.3 Alle Leistungen der Agentur, die nichtausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondertentlohnt. Alle der Agentur bei Leistungserbringung erwachsenden Barauslagensind vom Kunden zusätzlich zum Honorar zu ersetzen. 6.4 Kostenvoranschläge der Agentur sind, sofernnicht ausdrücklich Verbindlichkeit vereinbart wird, unverbindlich. Wennabzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Agentur schriftlich (unverbindlich)veranschlagten Kosten um mehr als 15 % übersteigen, wird die Agentur den Kundenauf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kundengenehmigt, wenn der Kunde nicht binnen fünf Werktagen nach diesem Hinweisschriftlich widerspricht. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15 %ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. DieseKostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein alsgenehmigt. 6.5 Wenn der Kunde in Auftraggegebene Arbeiten ohne Einbindung der Agentur - unbeschadet der laufendensonstigen Betreuung durch diese - einseitig ändert oder abbricht, hat er derAgentur die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarungzu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern der Abbruch nichtdurch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung der Agenturbegründet ist, hat der Kunde der Agentur darüber hinaus das gesamte für diesenAuftrag vereinbarte Honorar (Provision) zu erstatten, wobei dieAnrechnungsvergütung des § 1168 Abs 1 AGBG ausgeschlossen wird. Weiters ist dieAgentur bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter, insbesondere vonAuftragnehmern der Agentur, schad- und klaglos zu stellen. Mit der Bezahlungdes Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerleiNutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagensind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen. 6.6. Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt undohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondereZahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für dieWeiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die vonder Agentur gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgeltseinschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der Agentur. 6.7. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten diegesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe.Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, derAgentur die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zurzweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasstjedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeitzumindest € 20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit derEintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehenderRechte und Forderungen bleibt davon unberührt. 6.8. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden vonzumindest 14 Tagen kann die Agentur sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kundenabgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofortfällig stellen. 6.9. Weiters ist die Agentur nicht verpflichtet,weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen(Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davonunberührt. 6.10. Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, sobehält sich die Agentur für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgenoder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten nochoffenen Schuld zu fordern (Terminverlust). 6.11. Der Kunde ist nichtberechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen,außer die Forderung des Kunden wurde von der Agentur schriftlich anerkannt odergerichtlich festgestellt oder im Falle der Eröffnung eines Insolvenzverfahrensfür die Agentur. 7. Auftragsabwicklungund Mitwirkungspflichten des Kunden 7.1 Alle Leistungen der Agentur (insbesonderealle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Blaupausen, Kopien, Farbabdruckeund elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beimKunden freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kundengelten sie als vom Kunden genehmigt. 7.2 Der Kunde wird der Agentur zeitgerechtund vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, diefür die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allenUmständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutungsind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekanntwerden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiteninfolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geändertenAngaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden. 7.3. Alle vonder Agentur für den Kunden hergestellten Unterlagen bewahrt die Agentur für dieDauer von sechs Monaten beginnendmit der Abnahme auf. Nach Ablauf dieser Frist werden diese Unterlagenvernichtet. 7.4. Sofernder Kunde der Agentur Originalunterlagen (Fotos, Pläne, Datenträger,etc.) als Arbeitsunterlage zur Verfügung stellen möchte, so verpflichtet sichder Kunde, Duplikate für sich herzustellen. Eine Haftung für diese Unterlagenwird von der Agentur nicht übernommen. Dem Kunden werden diese Unterlagenspätestens nach Vertragsbeendigung zurückgegeben. 7.5. Die imRahmen der Geschäftsbeziehung erhobenen Daten werden gesetzeskonform nach dereuropäischen Datenschutzverordnung und wie in der Datenschutzerklärungbeschrieben verarbeitet. 8. Konzeption8.1. Hat der potentielle Kunde die Agentur vorab bereitseingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt die Agentur dieser Einladungnoch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, kommt bereits durch die Einladung desKunden und die Annahme der Einladung durch die Agentur ein Vertragsverhältnis(„Pitching-Vertrag“) zustande. Auch diesem Vertrag liegen die AGB zuGrunde. 8.2 Der potentielle Kundeanerkennt, dass die Agentur bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensiveVorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichtenübernommen hat. 8.3 Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischenTeilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes.Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung der Agentur ist dempotentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet. 8.4 Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichenund damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideenstehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke allesspäter Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategiedefiniert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, dieeigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägunggeben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondereWerbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw.angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen. 8.5 Der potentielle Kunde verpflichtet sich, eszu unterlassen, diese von der Agentur im Rahmen des Konzeptes präsentiertenkreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließendenHauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zunutzen bzw. nutzen zu lassen. 8.6 Sofern der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von derAgentur Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentationgekommen ist, so hat er dies der Agentur binnen 14 Tagen nach dem Tag derPräsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitlicheZuordnung erlauben, bekannt zu geben. 8.7 Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dassdie Agentur dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat.Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass die Agenturdabei verdienstlich wurde. 8.8 Derpotentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durchZahlung einer angemessenen Entschädigung, welche sich nach dem Einzelfallberechnet, zuzüglich 20 % Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nachvollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei der Agentur ein. 9. Fremdleistungen/ Beauftragung Dritter 9.1 Die Agentur ist nach freiem Ermessenberechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung vonvertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfenzu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“). 9.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einerFremdleistung erfolgt im eigenen Namen. Die Agentur wird diesen Drittensorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderlichefachliche Qualifikation verfügt. 9.3 In Verpflichtungen gegenüberDritten, die dem Kunden namhaft gemacht wurden und die über dieVertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklichauch im Falle einer Kündigung des Agenturvertrages aus wichtigem Grund. 10. Social MediaKanäle, Online-Marktplätze und -Plattformen 10.1. Die Agentur weist den Kunden vor Auftragserteilungausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ (z.B.Facebook, Instagram), „Online-Marktplätzen“ (z.B. Amazon) oder„Online-Plattformen“ es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten,Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen.Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an dieNutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von der Agentur nicht kalkulierbareRisiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Im Falleiner Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern dieMöglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Falleine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen,rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen. DieAgentur arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, aufdie sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch dem Auftrag des Kunden zuGrunde. Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass dieseNutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligenVertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. 10.2. Die Agentur beabsichtigt, den Auftrag desKunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von„Social Media Kanälen“, „Online-Marktplätzen“ und „Online-Plattformen“einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und dereinfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und soeine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann die Agentur aber nicht dafüreinstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist. 11. Termine 11.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristengelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annäherndund unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhaltenbzw. von der Agentur schriftlich zu bestätigen. GeringfügigeLieferfristüberschreitungen sind jedenfalls zu akzeptieren, ohne dass demKunden ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht.11.2 Verzögert sich die Lieferung/Leistung derAgentur aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignissehöherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbareEreignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang desHindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solcheVerzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und die Agenturberechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Entgeltanspruch für jeneLeistungen, die von der Agentur bereits erbracht und an die auftraggebendePerson bis zur Rücktrittserklärung übergeben wurden, bleibt bei einem Rücktrittaufrecht.11.3 Befindet sich die Agentur inVerzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Agenturschriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat unddiese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegenNichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis vonVorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 12. Mängel12.1. Die Leistungen der Agentur werden entsprechendden individuellen Vorgaben und Anforderungen des jeweiligen Kundenprojektserbracht. Sämtliche Ergebnisse werden „as-is“ zur Verfügung gestellt, ohnestillschweigende Zusicherungen, insbesondere hinsichtlich der allgemeinenGebrauchstauglichkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck. Die Agentursichert weder zu, dass die gelieferten Ergebnisse sämtlichen Erwartungen desKunden entsprechen noch, dass sie vollkommen fehlerfrei sind. Sie verpflichtetsich jedoch, allfällige Mängel im Rahmen des Zumutbaren zeitnah zu beheben. Mitder Abnahme des Werks und/oder der Freigabe von Entwürfen und Reinzeichnungenübernimmt der Kunde die Verantwortung für die Richtigkeit des Mediums, mit derFolge, dass die Haftung der Agentur insoweit entfällt. 12.2. DerKunde ist verpflichtet, die Leistungen der Agentur zu prüfen und Mängelunverzüglich zu rügen. Zeigt sich trotz sorgfältiger Prüfung ein Mangel erstspäter, so ist dieser unverzüglich anzuzeigen. Die Mängelansprüche beschränkensich zunächst auf Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung nach angemessenerFrist und nach mindestens zwei Nachbesserungsversuchen fehl, so kann der Kundevom Vertrag zurücktreten oder die Herabsetzung der Vergütung verlangen. Isteine Nachbesserung nachträglich nicht möglich und ist diese von der Agenturnicht zu vertreten, kann der Kunde nur die Herabsetzung der Vergütung verlangen. 12.3. Nimmtder Kunde selbst Änderungen vor oder erschwert er die Feststellung der Mängelbzw. deren Ursache, so entfallen die Mängelansprüche. 12.4. Gefahrund Kosten des Transports bzw. der Übermittlung von Datenträgern, Daten undDateien (online und offline) trägt der Kunde. Die Agentur haftet nicht führFehler an Datenträgern, Dateien oder Daten, die beim Datenimport auf das Systemdes Kunden entstehen. 12.5. Schadensersatzansprüche,insbesondere solche aus Verletzung der Nachbesserungspflicht, sind zulasten derAgentur ausgeschlossen, sofern sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzberuhen. 13. VorzeitigeAuflösung 13.1 Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag auswichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegtinsbesondere vor, wenn13.1.1. die Ausführung der Leistung aus Gründen, dieder Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von14 Tagen weiter verzögert wird; 13.1.2. der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicherAbmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungenaus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oderMitwirkungspflichten, verstößt.13.1.3. berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonitätdes Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Agentur weder Vorauszahlungenleistet noch vor Leistung der Agentur eine taugliche Sicherheit leistet; 13.2 Der Kunde (B2B) ist berechtigt, den Vertragaus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grundliegt insbesondere dann vor, wenn die Agentur fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnungmit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung desVertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt. 13.3. ImFalle der Kündigung durch den Kunden aus wichtigem Grund nach Punkt 13.1.gebührt der Agentur das gesamte vereinbarte Entgelt. Die Anrechnungsregel nach§ 1168 ABGB wird ausgeschlossen. 13.4. Im Falle der Kündigung durch den Kunden ohnewichtigen Grund erhält die Agentur die vereinbarte Vergütung für die bereitserbrachte Leistungen sowie für die noch nicht erbrachten Leistungen 30% desdafür vereinbarten Honorars als ersparte Aufwendungen. 13.5. Nimmt der Kunde die Leistung trotzFertigstellungserklärung der Agentur ohne wichtigen Grund nicht ab, so wird dieAgentur nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von ihrer Leistungsverpflichtungfrei und kann Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Als Schadenersatzwegen Nichterfüllung kann die Agentur die vereinbarte Vergütung für die bereitserbrachten Leistungen sowie 30% des Wertes der noch nicht erbrachten Leistungenverlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis, dass ein Schaden überhaupt nichtoder nicht in der genannten Höhe entstanden ist, unbenommen. Die Geltendmachungeines höheren nachgewiesenen Schadens bleibt der Agentur vorbehalten. 13.6 Im Falle der Beantragung oder Eröffnung desInsolvenzverfahrens über das Vermögen der Agentur oder des Kunden (B2B) istjede der Vertragsparteien berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
14. Werknutzung undUrheberbezeichnung 14.1 Alle Leistungen der Agentur, einschließlichjener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe,Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teiledaraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale imEigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit - insbesondere beiBeendigung des Vertragsverhältnisses - zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbtdurch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbartenVerwendungszweck. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungender Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Agenturdafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vordiesem Zeitpunkt die Leistungen der Agentur, so beruht diese Nutzung auf einemjederzeit widerrufbaren Leihverhältnis. 14.2 Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungender Agentur, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oderdurch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung derAgentur und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - desUrhebers zulässig. Die Herausgabe aller sogen. „offenen Dateien“ wird damitausdrücklich nicht Vertragsbestandteil. Die Agentur ist nicht zur Herausgabe verpflichtet. D.h. ohnevertragliche Abtretung der Nutzungsrechte auch für „elektronische Arbeiten“ hatder Auftraggeber keinen Rechtsanspruch darauf. 14.3. DerKunde räumt der Agentur eine weltweite, unbefristete und unentgeltliche Lizenzein, die generierten Inhalte zur Weiterentwicklung ihrer KI-Modelle zu nutzen,sofern dies nicht ausdrücklich vertraglich ausgeschlossen wurde. 14.4. Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, dieüber den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist -unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - dieZustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urhebereine gesonderte angemessene Vergütung zu. 14.5. Die demKunden eingeräumten Nutzungsrechte sind mangels ausdrücklich gegenteiligerVereinbarung unübertragbar (höchstpersönlich), nicht ausschließlich und nichtunterlizenzierbar). 14.5. Für die Nutzung von Leistungen der Agentur bzw.von Werbemitteln, für die die Agentur konzeptionelle oder gestalterischeVorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Agenturvertrages unabhängig davon,ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, ebenfalls dieZustimmung der Agentur notwendig. Hierfür steht der Agentur im 1. Jahr nachVertragsende ein Anspruch auf die volle im abgelaufenen Vertrag vereinbarteAgenturvergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr dieHälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahrnach Vertragsende ist keine Agenturvergütung mehr zu zahlen. 14.6. Der Kunde haftet der Agenturfür jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzungangemessenen Honorars. 15. Kennzeichnung 15.1 Die Agentur ist berechtigt, auf allenWerbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Agentur und allenfalls aufden Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruchzusteht. 15.2 Die Agentur ist vorbehaltlichdes jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt,auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namenund Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehunghinzuweisen (Referenzhinweis). 16. Gewährleistung 16.1 Der Kunde hat Mängel unverzüglich, jedenfallsinnerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch die Agentur, verdeckteMängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unterBeschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt eine allfälligeAbweichung der Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachungvon Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht aufIrrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen. 16.2. Fürunerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen bei der Nachbestellunggelten als nicht-erheblicher Mangel. 16.3. Im Fall berechtigter und rechtzeitigerMängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch derLieferung/Leistung durch die Agentur zu. Die Agentur wird die Mängel inangemessener Frist beheben, wobei der Kunde der Agentur alle zur Untersuchungund Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Agentur istberechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglichoder für die Agentur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. Indiesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechtezu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber die Übermittlung dermangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen. 16.4. Es obliegt auch dem Auftraggeber, dieÜberprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-,marken- oder verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Die Agentur istnur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Die Agenturhaftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligenWarnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit vonInhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.16.5. Die Gewährleistungsfristbeträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt,Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 AGBGwird ausgeschlossen. 17. Haftung 17.1. Die Agentur haftet nur fürVorsatz und grobe Fahrlässigkeit. In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eineHaftung der Agentur und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigenErfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kundenausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbareSchäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs,Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens beiVertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. DasVorliegen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz hat der Geschädigte zubeweisen. Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist,gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“. Bei Verbraucherhaftet die Agentur eingeschränkt für leichte Fahrlässigkeit innerhalb dergesetzlich vorgesehenen Grenzen. 17.2 Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche,die auf Grund der von der Agentur erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme)gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn dieAgentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nichterkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftetdie Agentur bei leichter Fahrlässigkeit nicht für Prozesskosten, eigeneAnwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie fürallfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kundehat die Agentur diesbezüglich schad- und klaglos zu halten. 17.3 Schadensersatzansprüche desKunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls abernach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der Agentur. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach –ausgenommen der Kunde kann im Hinblick auf den eingetretenen Schaden einenVorsatz der Agentur nachweisen - mit demNetto-Auftragswert begrenzt. 17.4 Die Agentur haftet nicht fürdie rechtliche Zulässigkeit des Inhalts oder der Gestaltung der von ihr imRahmen des Vertrags geplanten und/oder realisierten Medieninhalte. Wünscht derKunde eine wettbewerbsrechtliche, werberechtliche, berufsrechtliche, lizenzrechtliche,urheberrechtliche oder sonstige Prüfung durch einen sachkundigen Dritten, soträgt er allein die hierfür entstandenen Kosten. Es ist alleine Sache desKunden, die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit zu tragen. DieAgentur übernimmt keine Haftung für die Nutzung, Weiterverarbeitung odersonstige Verwertung der von ihr gelieferten Erzeugnisse durch den Kunden oderDritte. Insbesondere haftet die Agentur nicht für Schäden, Haftungsproblemeoder sonstige rechtliche Folgen, die sich aus der Nutzung von KünstlicherIntelligenz (KI) oder der Verwendung der durch KI generierten Medien ergeben. DerKunde stellt die Agentur von allen eventuellen Ansprüchen, sei es von ihm odervon einem Dritten, frei. Für Kunden außerhalb der EU wird die Gesamthaftung derAgentur auf den Betrag begrenzt, den der Kunde in den letzten 12 Monaten fürden Dienst bezahlt hat oder 100 Euro, je nachdem, welcher Betrag höher ist. 17.5. Der Kunde hat die Agentur über sämtliche bekannt werdendenrechtlichen Probleme, die sich aus der Nutzung der Agentur-Erzeugnisse ergeben,unverzüglich zu informieren. 17.6. Die Agentur ist nicht verpflichtet, nachzuprüfen, ob die vomKunden zur Leistungserbringung gemachten Angaben und ausgehändigten UnterlagenSchutzrechte Dritter verletzen oder verletzen können. Der Kunde istverpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestelltenUnterlagen (Fotos, Logos, Pläne, Sizzen etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-,Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing)und garantiert ausdrücklich, dass die Unterlagen entweder frei von RechtenDritter sind oder er die Rechte von Dritten für die Kooperation mit der Agenturbesitzt und die Unterlagen jedenfalls für den angestrebten Zweck eingesetztwerden können. Die Agentur haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit odernach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden -nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügunggestellte Unterlagen. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzungvon einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad-und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eineInanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenenrechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur bei der Abwehrvon allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt derAgentur hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung. Umgekehrthat die Agentur das Recht, den Kunden über potentielle Haftungsfälle, die andie Agentur von Dritten herangetragen werden, zu informieren. 17.7. Die Erstellung der Medien durch die Agentur (insbesondere Visualisierungen,Animationen, etc.) erfolgt einerseits auf Grundlage des übermitteltenPlanmaterials und andererseits auf Grundlage von Besprechungen mit dem Kunden,bzw. der vom Kunden benannten und entscheidungsbefugten Auskunftsperson (z.B.dem Projektverantwortlichen des Planungsbüros) während des Gestaltungsprozessesder Medien. Der Kunde ist sich bewusst, dass das von der Agentur entwickelteMedium von den übergebenen Dateien abweichen kann. Vor diesem Hintergrund wird keineHaftung für eventuelle Abweichungen der erstellten Medien (z.B.Visualisierungen) vom Planstand übernommen. 17.8. Es wird keine Haftung für die Darstellung der erstellten Medienund der darauf abgebildeten Personen, Gebäude, Umgebung oder sonstigen medialenInhalte übernommen. Falls der erstellte Medieninhalt von der Realität abweicht,so geschieht dies in Abstimmung mit dem Kunden, bzw. der vom Kunden benannten undentscheidungsbefugten Auskunftsperson. Der Kunde hat allfällige Reklamationenbinnen drei Tagen nach Übermittlung der fertig ausgearbeiteten Medieninhalteschriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall von berechtigter undrechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung derLeistung zu. Die Reklamation der künstlerischen Gestaltung ist ausgeschlossen. Dadie Agentur auf Anweisung des Kunden bzw. des vom Kunden benannten undentscheidungsbefugten Auskunftsperson die Medieninhalte erstellt, hält derKunde die Agentur hinsichtlich jeglicher Ansprüche und Reklamationen durchDritte schad- und klaglos. Der Kunde hat der Agentur sämtliche Nachteile zuersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesonderedie Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtetsich, die Agentur bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zuunterstützen. Der Kunde stellt der Agentur hierfür unaufgefordert sämtlicheUnterlagen zur Verfügung. Umgekehrt hat die Agentur das Recht, den Kunden überpotentielle Haftungsfälle, die an die Agentur von Dritten herangetragen werden,zu informieren. 17.9. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs,fehlerhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegenunerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen. Die Agentur übernimmt keine Haftungfür entgangene Geschäfte oder Folgeschäden. 17.10. Die Agentur übernimmt keine Haftung für die dem Kunden überlassenenUnterlagen. Die Agentur weißt den Kunden darauf hin, dass er die Unterlagenunter Einhaltung der geltenden Bestimmungen, insbesondere denTransparenz-Anforderungen der KI-Verordnung (Verordnung 2024/1689) zu verwendenhat. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten inAnspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat derAgentur sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine InanspruchnahmeDritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichenVertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur bei der Abwehr vonallfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der Agenturhierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung. Umgekehrt hat dieAgentur das Recht, den Kunden über potentielle Haftungsfälle, die an dieAgentur von Dritten herangetragen werden, zu informieren. 17.11. Die Agentur bietet Dienstleistungen im Zusammenhang mitvirtuellen Realitäten (VR) an, wo die Simulation einer computergeneriertenvirtuellen Umgebung vorgenommen wird. Der Anwender nimmt diese überverschiedene Sinneseindrücke wie Sehen, Hören oder Fühlen war und kann durchsein Handeln mit der Umgebung in Echtzeit interagieren. Hierbei geht es darum,den Nutzer in eine virtuelle Umgebung zu versetzen und diese Umgebung möglichstso realistisch auf die Handlungen des Nutzers reagieren zu lassen, das diesevirtuelle Umgebung als real empfunden wird („Immersion“). Um eine möglichsthohe Immersion zu erreichen, werden eigene „VR Brillen“ mit eingebautenBildschirmen verwendet. Beim Aufsetzen dieser Computerbrille verschwindet die Wahrnehmungder realen Welt und der Anwender hört und sieht nur noch die virtuelle Welt.Dazu verfügen die „VR Brillen“ verfügen über Sensoren, mit denen die Bewegungendes Kopfes ermittelt werden, so dass die virtuelle Umgebung in Echtzeit auf dieKopfbewegung reagiert. Die virtuelle Umgebung wird als 360 Grad Umgebungdargestellt, sodass der Anwender sie in allen Richtungen betrachten kann. ZurInteraktion mit der virtuellen Umgebung werden mit Hilfe von Eingabegeräten fürdie Hände die Hand- und Fingerbewegungen des Nutzers ermittelt und in dervirtuellen Umgebung wiedergegeben. Durch die Benutzung von Virtual RealityAnwendungen können beim Nutzer Beeinträchtigungen wie Desorientierung,Schwindel, Übelkeit und ähnlichem sowie aufgrund der hohen Immersion auch Schockzuständeoder andere psychische Beeinträchtigungen auftreten. Es besteht die Gefahr,dass der Nutzer bei der Bewegung im virtuellen Raum die ausgeblendete realeUmgebung vergisst und dadurch entweder sich selbst und/oder andere Personen verletztoder Sachen beschädigt und/oder zerstört. Um Unfälle zu vermeiden, muss vorabfür ein sicheres Umfeld gesorgt werden. Für eine sichere Benutzung derVR-Anwendung hat der Nutzer das Handbuch der jeweiligen VR Brille zukonsultieren und die dortigen Gebrauchsanweisungen und Sicherheitshinweisegenauestens zu lesen und zu befolgen. Die Agentur haftet nicht für physischeund/oder psychische Schäden, die im Zusammenhang oder als Folge der Nutzung vonVR-Applikationen oder VR Brillen auftreten. 17.12. Soweit Schäden durch die Agentur nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurden, die Agentur dennoch dafür verantwortlich seinsollte, ist die Haftung auf 10% der vereinbarten Vergütung oder maximal auf20.000 EUR, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist, begrenzt. In Fällen dergroben Fahrlässigkeit ist die Haftung auf die Höhe der vereinbarten Vergütungbegrenzt. 18. Datenschutzrechtliche Auftragsverarbeitung 18.1. Die Agentur und der Kunde sind sich bewusst, dass im Rahmen derZusammenarbeit personenbezogene Daten verarbeitet werden können. Die Agenturbietet ihren Kunden die Möglichkeit, eine individuelleAuftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) gemäß Art. 28 Abs. 3 DSGVOabzuschließen, um die jeweiligen Rechte und Pflichten im Detail zu regeln. Sollte keineindividuell vereinbarte Auftragsverarbeitungsvereinbarung zwischen der Agenturund dem Kunden abgeschlossen worden sein, so gelten die nachfolgendenBestimmungen als datenschutzrechtliche Grundlage für die Auftragsverarbeitung. 18.2. Die folgenden Bestimmungen für die Auftragsverarbeitung (AVV) geltenfür alle personenbezogenen Daten, die der Kunde der Agentur im Rahmen derVertragsbeziehung zur Verarbeitung überlässt. Sie regeln das Verhältniszwischen der Agentur als Auftragsverarbeiter und dem Kunden alsVerantwortlichem im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und legen dieerforderlichen Schutzmaßnahmen sowie die Verantwortlichkeiten beider Parteienfest. Sie ergänzt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Agentur und hat imFalle eines Widerspruchs in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Datenvorrangige Geltung. Wird nachträglich eine separate individuelleAuftragsverarbeitungsvereinbarung zwischen der Agentur und dem Kundenabgeschlossen, ersetzt diese die hier getroffenen Regelungen mit Wirkung fürdie Zukunft. 18.3. Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag desKunden im Rahmen der Erbringung von 3D-Visualisierungsdienstleistungen, wie insbesonderedie Verarbeitung von hochgeladenen Bildern, Projektdaten und damit verbundenenpersonenbezogenen Informationen. Die Verarbeitung erfolgt für die Dauer desVertragsverhältnisses. Nach Beendigung des Vertrages werden die verarbeitetenpersonenbezogenen Daten gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht,sofern keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen wurden. 18.4. Die Verarbeitung umfasst das Speichern, Analysieren undVisualisieren von Daten, um die vertraglich vereinbarten3D-Visualisierungsdienstleistungen zu erbringen. Die Agentur stellt dabeialleine die Werkzeuge zur Verfügung, die Visualisierung erfolgt nach denWünschen und Vorstellungen des Kunden und anhand seiner eingegebenen Daten undhochgeladenen Mediendaten. Vor diesem Hintergrund ist der Kunde im datenschutzrechtlichenSinn „Verantwortlicher“, die Agentur hingegen nur „Auftragsverarbeiter“. 18.5. Daten werden nach der Datenschutzerklärung verarbeitet.Verarbeitet werden können insbesondere Kontaktdaten (z.B. Namen,E-Mailadresse), Nutzungsdaten (z.B. IP-Adresse, Logfiles), Technische Daten(z.B. Geräteinformationen) sowie hochgeladene Bilder und Visualisierungen. DieVerarbeitung betrifft die Kategorien betroffener Personen, namentlich Kundenbzw. deren Mitarbeitende, sowie Endkunden des Kunden, sofern deren Daten imRahmen des vom Kunden vorgegebenen Visualisierungsprojektes verarbeitet werden. 18.6. Die Agentur verpflichtet sich, Personenbezogene Datenausschließlich auf dokumentierte Weisung des Kunden zu verarbeiten, es seidenn, eine gesetzliche Vorschrift verlangt eine andere Verarbeitung. Sieverpflichtet sich, die Vertraulichkeit gemäß Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. b DSGVOsicherzustellen und geeignete technische und organisatorische Maßnahmen gemäßArt. 32 DSGVO zu ergreifen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zugewährleisten. 18.7. Die Agentur ist berechtigt, bei Bedarf Unterauftragsverarbeitereinzusetzen. Dies nimmt der Kunde ausdrücklich zur Kenntnis und stimmt dieserMöglichkeit der Agentur zu. 18.8. Nach Abschluss der vertraglichen Leistungen oder auf Verlangen desKunden hat Wesualy alle personenbezogenen Daten nach Wahl des Kunden zu löschenoder zurückzugeben, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.19. Schlussbestimmungen19.1. Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechteund Pflichten sowie Ansprüche zwischen der Agentur und dem Kunden unterliegendem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seinerVerweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 19.2 Erfüllungsort ist der Sitzder Agentur. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald dieAgentur die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat. 19.3. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, einschließlich dieserAllgemeinen Geschäftsbedingungen, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit derSchriftform. Dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis.Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. 19.4. Sollten nach Vertragsschluss Umstände eintreten, die für eine derVertragsparteien unvorhersehbar waren und die die vertraglich vereinbartenLeistungen wesentlich erschweren oder den wirtschaftlichen Wert des Vertrageserheblich beeinflussen, sind die Parteien verpflichtet, in Nachverhandlungenüber eine Anpassung des Vertrages einzutreten. 19.5. Verlangt der Kunde nach Vertragsschluss Änderungen oderErweiterungen der vereinbarten Leistung, so ist die Agentur berechtigt, eineAnpassung des Honorars und der Fristen zu verlangen. Die Agentur wird denKunden über die voraussichtlichen Mehrkosten und zeitlichen Auswirkungeninformieren. Eine Umsetzung der Änderungen erfolgt erst nach schriftlicherBestätigung durch den Kunden. 19.6. Sollte die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungendurch Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs der Agentur liegen (z. B.höhere Gewalt, Gesetzesänderungen, plötzliche technische Einschränkungen),unmöglich oder unverhältnismäßig erschwert werden, so sind beideVertragsparteien berechtigt, Nachverhandlungen über eine Anpassung oderBeendigung des Vertrages aufzunehmen. Eine Kündigung des Vertrages aus diesemGrund kann erst erfolgen, wenn eine Einigung innerhalb einer angemessenen Fristnicht erzielt wird. 19.7. Als Gerichtsstand für alle sich zwischen derAgentur und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mitdiesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Agentur sachlich zuständigeGericht, nämlich Innsbruck, vereinbart. Dies gilt ausdrücklich auch fürBeziehungen mit nicht-österreichischen Kunden. Ungeachtet dessen ist dieAgentur berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen. 19.8. Verbrauchermit Wohnsitz im Europäischen Wirtschaftsraum haben die Möglichkeit,Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Bedingungen über eine alternativeStreitbeilegungsstelle beizulegen. Dazu kann dieOnline-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission genutzt werden,die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr erreichbar ist.